In der Logopädie werden Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckbeeinträchtigungen behandelt. Diese können bei neurologischen oder onkologischen Erkrankungen, aber auch als Folge von Operationen auftreten.
Aufgrund von neurologischen Schädigungen (Schlaganfällen, Schädel-Hirn-Traumen, Hirntumoren und Hirnentzündungen) oder Tumorerkrankungen im Kopf-Hals-Bereich kann es zu Beeinträchtigungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder/und des Schluckens kommen. Durch Einschränkungen der Sprache, des Sprechens und/oder der Stimme kann es zu schwerwiegenden Kommunikationsstörungen kommen, die die Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben deutlich erschweren können. Aber auch durch Schluckstörungen kann es zu massiven Einschränkungen der Lebensqualität kommen.
Die Abteilung für Logopädie im medicos.AufSchalke ist spezialisiert auf die Diagnostik und Therapie dieser logopädischen Störungsbilder.
Unsere logopädischen Behandlungen orientieren sich immer an den individuellen Auffälligkeiten und Bedürfnissen des Patienten. Wir achten besonders auf die subjektiv empfundenen Einschränkungen im privaten Alltag sowie bei beruflichen und/oder sozialen Anforderungen. Eine detaillierte Diagnostik ist Voraussetzung für eine gezielte und effektive Behandlung.
In unserer Praxis für Logopädie behandeln wir Erwachsene mit folgenden Indikationen:
In unserer Praxis für Logopädie behandeln wir Kinder und Jugendliche mit folgenden Indikationen:
Wir behandeln in unserer Praxis für Logopädie neurologisch bedingte:
Bei den Behandlungsformen setzen wir dabei auf:
Für die logopädische Diagnostik und Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese wird z. B. von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Allgemeinmediziner/Hausarzt oder Neurologen ausgestellt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von den Krankenkassen übernommen.
Die Eignung und Motivation für die Aphasie-Intensivtherapie wird in einem kostenlosen Vorgespräch geklärt. Bei entsprechenden Voraussetzungen wird der Antrag auf Kostenübernahme für die Intensivtherapie durch einen Neurologen und einen Sprachtherapeuten gestellt. Der Antrag enthält medizinisch relevante Diagnosen, eine Begründung und Behandlungsempfehlung, Art und Umfang der Behandlung sowie Kosten für Einzel- und/oder Gruppentherapie.
Die Kosten für die Intensivtherapie werden nach einer Einzelfallentscheidung durch die Krankenkasse, Krankenversicherung, BG oder andere Kostenträger übernommen.
Alternativ können Sie alle Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
Ihren ersten Behandlungstermin vereinbaren Sie bitte über die medicos.PhysiotherapiePraxis.
Servicezeiten: 07:15 - 18:00 Uhr
Telefon: 0209 380 33 -165 | -168
Außerhalb unserer Servicezeiten haben Sie die Möglichkeit, uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie gerne zurück.
Praxisöffnungszeiten
Mo 08:30 - 13:30 Uhr, Di 08:30 - 14:30 Uhr, Mi 08:30 - 16:30 Uhr
Do 08:30 - 15:30 Uhr, Fr 08:30 - 13:30 Uhr
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