Damit Sie fit bleiben, soll es nach Ihrer akuten Herzerkrankung und nach der Rehabilitation sportlich weitergehen. Eine ambulante Herzgruppe begleitet Sie dabei. Herzsport ist verordnungsfähig und wird von Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mitgetragen.
Wir freuen uns, Ihnen mit unseren ZAR Herzgruppen ein sportliches, abwechslungsreiches und betreutes Angebot am Wohnort anbieten zu können!
In einer Herzgruppe treffen sich Patientinnen und Patienten mindestens einmal wöchentlich zum Herzsport. Die Gruppe wird von einem ausgebildeten Übungsleiter oder einer ausgebildeten Übungsleiterin geleitet und ärztlich betreut.
Die Inhalte sind:
Auch Geselligkeit und Austausch unter gleichermaßen Betroffenen zeichnen eine ambulante Herzgruppe aus.
An einer Herzgruppe können Patient*innen mit chronischen Herzerkrankungen teilnehmen.
Hierzu zählen die koronare Herzkrankheit mit Herzinfarkt, nach Ballondilatation oder Bypassoperation, Herzklappenfehler, Zustand nach Herzmuskelentzündung, Herzmuskelerkrankungen (Kardiomyopathien), Herzrhythmusstörungen, inklusive Zustand nach Herzschrittmacherimplantation oder Defibrillatorimplantation.
Bleiben Sie aktiv - Ihre Herzsportgruppe und das ZAR Wolfsburg unterstützen Sie gerne dabei.
Ihr Hausarzt oder Kardiologe kann Ihnen die Teilnahme verordnen. Die Erstverordnung umfasst 90 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten. Die Verordnung muss mit dem Formular 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ erfolgen und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
5 Kurse wöchentlich je 1 Std.:
Mo. 15:30 - 16:30 Uhr
Di. 10:00 - 11:00 Uhr
Di. 15:30 - 16:30 Uhr
Mi. 15:30 - 16:30 Uhr
Mi. 16:30 - 17:30 Uhr