Praxis für Ernährungsberatung & -therapie

Bei der Frage um die richtige Ernährung geht es nicht nur um Gewichtsabnahme, Gewichtssteigerung oder Gewichtsstabilisierung. Es geht immer mehr um Themen wie Lebensmittel-Unverträglichkeiten, Magen-Darm-Reizsyndrome, Fettstoffwechselstörungen oder Ernährungsfragen nach Erkrankungen und Operationen.

Mit ausführlicher, medizinisch fundierter Beratung sind wir bei allen Fragen zu Ihrer Ernährung für Sie da.

Im ZAR Wolfsburg bieten wir die Ernährungsberatung auch auf Spanisch und Englisch an.

Behandlungsschwerpunkte Ernährungsberatung

  • Lebensmittelunverträglichkeiten: Fruktose-, Laktose- und Sorbitintoleranz, Zöliakie, sonstige Nahrungsmittelallergien
  • Magen- Darmerkrankungen: Divertikel / Divertikulitis, Reizdarmsyndrom, Chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Kurzdarmsyndrom, Zustand nach Magen(teil)resektion, Zustand nach Colon(teil)resektion, Ernährung bei Colo-/ Ileostoma
  • Leber- und Pankreaserkrankungen
  • Metabolisches Syndrom: Diabetes mellitus Typ 2 (mit und ohne Insulintherapie), Adipositas, Fettstoffwechselstörungen, Gicht / erhöhte Harnsäurewerte
  • Gewichtsmanagement 
  • Autoimmunerkrankungen (z. B. Hashimoto oder Rheuma)
  • nach Krebserkrankungen
  • Ernährung bei Kindern

 

Kostenübernahme

Krankenkassen übernehmen oftmals bis 80 - 90 % der Kosten für Ihre Ernährungsberatung. Bei Kindern sogar 100%. Bezuschusst werden zum Beispiel:

  • Eine Erstberatung (60 Minuten), mit den Inhalten: Sichtung der ärztlichen Diagnose / Empfehlungen, Sichtung der Labordaten; ausführliche Ernährungsanamnese; ggf. Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls
  • Bis zu 4 Folgeberatungen (30 Minuten), Beratung zu: Essverhalten, Lebensmittelauswahl, Ernährungsphysiologie, Lebensführung, Diätetische Maßnahmen

 

So funktioniert's:

  • Ihr Haus- oder Facharzt erstellt Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB 5. Diese belastet das Budget Ihres Arztes nicht. > Download ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
  • Vom ZAR erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, welchen Sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
  • Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie Bescheid, ob und in welcher Höhe die Beratungskosten übernommen werden.

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

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telefonische Erreichbarkeit

Mo - Do 07:00 - 17:30 Uhr

Fr 07:00 - 15:30 Uhr

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