Funktionstraining ist ein bewegungstherapeutisches Therapie-Konzept, das primär rheumatischen Erkrankungen vorbeugen soll.
Es findet ausschließlich als Gruppentraining statt - in Form von Trocken- bzw. Wassergymnastik. Dabei setzt man bevorzugt auf die Einsatzmittel der Krankengymnastik sowie Ergotherapie. Gezielt behandelt werden dadurch u. a. Muskeln, Gelenke oder organische Erkrankungen.
Funktionstraining hat das primäre Ziel, Köperfunktionen oder Körperstrukturen zu verbessern bzw. zu erhalten. Des Weiteren sollen Funktionsstörungen sowie Funktionsverluste einzelner Organsysteme oder Körperteile (vornehmlich am Bewegungsapparat) hinausgezögert werden. Ansonsten verfolgt das Therapie Konzept klassische (Gesundheits-)Ziele wie eine Verbesserung der Mobilität, langfristige Hilfe zur Selbsthilfe oder die Stärkung des Selbstbewusstseins.
Durch die Pflicht zum Gruppentraining wird zudem der motivierende Austausch mit anderen Patientinnen und Patienten gefördert.
Das ist abhängig davon, ob der Arzt oder die Ärztin eine oder zwei Übungseinheiten pro Woche verordnen.
In der Regel etwa 12 Monate, bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit / Mobilität durch bestimmte chronische Erkrankungen ist auch eine Therapiedauer von 24 Monaten möglich. Danach ist eine neue ärztliche Verordnung nötig.
Ein Gruppentraining dauert 30 Minuten als Trockengymnastik.
Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung können Funktionstraining verordnen.
Ja, die Krankenkasse muss die Therapie genehmigen - vorher sind keine Termine möglich.
Nach Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse müssen Sie innerhalb von drei Monaten mit dem Funktionstraining beginnen.
Funktionstraining und Rehasport sind ergänzende Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Beide werden durch das Antragsformular KV 56 - Ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport / Funktionstraining verschrieben und von den Krankenkassen finanziert. Jedoch gibt es Unterschiede zwischen den beiden Therapie-Konzepten.
Die wesentlichen Unterschiede im Überblick
Unsere Leistungen im Bereich des Rehasports finden Sie hier.
Anspruch auf Funktionstraining hat jeder Versicherte, der eine Verordnung erhalten hat.
Ein*e Patient*in hat gemäß § 43 SGB V sowie § 64 Abs. 1 Nr.3 und 4 SGB IX, gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme des Funktionstrainings durch das Formular KV 56. Zuständige Kostenträger sind die Gesetzliche Krankenkasse, die Unfallsversicherung sowie die Deutsche Rentenversicherung. Ähnlich zum Rehabilitationssport wird diese Verordnung einmal bewilligt und hat eine maximale Gültigkeit von 12 bis 24 Monaten. Der Arzt bzw. die Ärztin verordnet in der Regel eine bis zwei Übungseinheiten pro Woche innerhalb von zwölf Monaten, aber auch eine Verlängerung der Frist ist in vielen Fällen möglich.
Alternativ können Sie auch als "Selbstzahler" am Funktionstraining teilnehmen. Über Privatrezept ist der Kauf einer 10er Karte für 70 Euro möglich.
Rehasport Sprechstunde
Dienstag 15:00 – 16:00 Uhr