Praxis für Ernährungsberatung & -therapie

Bei der Frage um die richtige Ernährung geht es nicht nur um Gewichtsabnahme, Gewichtssteigerung oder Gewichtsstabilisierung. Es geht immer mehr um Themen wie Lebensmittel-Unverträglichkeiten, Magen-Darm-Reizsyndrome, Fettstoffwechselstörungen oder Ernährungsfragen nach Erkrankungen und Operationen.

Mit ausführlicher, medizinisch fundierter Beratung sind wir bei allen Fragen zu Ihrer Ernährung für Sie da.

Behandlungsschwerpunkte Ernährungsberatung

  • Lebensmittelunverträglichkeiten: Fruktose-, Laktose- und Sorbitintoleranz, Zöliakie, sonstige Nahrungsmittelallergien
  • Magen- Darmerkrankungen: Divertikel / Divertikulitis, Reizdarmsyndrom, Chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Kurzdarmsyndrom, Zustand nach Magen(teil)resektion, Zustand nach Colon(teil)resektion, Ernährung bei Colo-/ Ileostoma
  • Leber- und Pankreaserkrankungen
  • Metabolisches Syndrom: Diabetes mellitus Typ 2 (mit und ohne Insulintherapie), Adipositas, Fettstoffwechselstörungen, Gicht / erhöhte Harnsäurewerte
  • Gewichtsmanagement 
  • Autoimmunerkrankungen (z. B. Hashimoto oder Rheuma)
  • nach Krebserkrankungen
  • Ernährung bei Kindern

 

Kostenübernahme

Krankenkassen übernehmen oftmals bis 80 - 90 % der Kosten für Ihre Ernährungsberatung. Bei Kindern sogar 100%. Bezuschusst werden zum Beispiel:

  • Eine Erstberatung (60 Minuten), mit den Inhalten: Sichtung der ärztlichen Diagnose / Empfehlungen, Sichtung der Labordaten; ausführliche Ernährungsanamnese; ggf. Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls
  • Bis zu 4 Folgeberatungen (30 Minuten), Beratung zu: Essverhalten, Lebensmittelauswahl, Ernährungsphysiologie, Lebensführung, Diätetische Maßnahmen

 

So funktioniert's:

  • Ihr Haus- oder Facharzt erstellt Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB 5. Diese belastet das Budget Ihres Arztes nicht. > Download ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
  • Vom ZAR erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, welchen Sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
  • Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie Bescheid, ob und in welcher Höhe die Beratungskosten übernommen werden.

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

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ZAR Öffnungszeiten

Rezeptionszeiten

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