Der Rehasport ist eine vom Arzt verordnete Leistung, der den körperlichen und psychischen Folgen einer Erkrankung entgegenwirkt. Ziel ist:
Rehasport umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die von qualifizierten Übungsleitern in Gruppenangeboten durchgeführt werden. Zu den Rehasportarten zählen insbesondere Gymnastik und Bewegungsspiele.
Hält Ihr behandelnder Arzt Rehasport bei Ihnen für erforderlich, kann er Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellen. Diese Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden.
Nach einer Rehabilitation ist die Verordnung auch über die Deutsche Rentenversicherung möglich. Bitte sprechen Sie noch während der Rehabilitation Ihren Reha-Arzt auf die Verordnung von Rehasport an.
Die Krankenkassen genehmigen in der Regel 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Durch diese flexible Gestaltung ist auch die Einplanung von Urlaubs- oder Krankheitszeiten möglich.
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Rezeptionszeiten
Mo - Fr 08:00 - 16:00 Uhr