In unsere neuropsychologische Praxis kommen Sie in der Regel zur Nachbehandlung nach einer neurologischen Rehamaßnahme, wenn Ihnen dort die ambulant neuropsychologische Therapie empfohlen wurde. Die neuropsychologische Therapie wird bei allen krankheitsbedingten Funktionsstörungen des Gehirns angewandt.
Darunter fallen z. B. Folgen von:
Folgen solcher Erkrankungen können Lähmungen oder Störungen im Bereich der geistigen Leistungsfähigkeit, im Gefühlsleben oder im Sozialverhalten sein. Diese Art Folgen von Hirnschädigung sind behandelbar. In der Neuropsychologie wurden in den letzten Jahren zunehmend Methoden entwickelt, die Störungen der geistigen Leistungsfähigkeit, der Gefühlssteuerung und des Verhaltens mindern und die Anpassung an die Einschränkungen unterstützen.
Unser Ziel ist Ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit in Alltag und Beruf wieder zu erhöhen und Ihre Lebenszufriedenheit zu steigern.
Da eine ambulante neuropsychologische Therapie oder Diagnostik nicht zu den Heilverfahren gehört, kann sie nicht vom Arzt verschrieben werden. Die Patienten müssen eine neuropsychologische Untersuchung und Therapie im so genannten Kostenerstattungsverfahren bei der Krankenkasse beantragen. Hierbei wird kein Eigenanteil fällig. Der Betrag muss jedoch je nach Krankenkasse zunächst vom Patienten bezahlt und dann eingereicht werden. Reine Diagnostik z. B. im Rahmen der Fahrtauglichkeit, wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.