Neuropsychologie im ZAR Frankfurt

Ob eine akute oder chronische Schädigungen des zentralen Nervensystems wie ein Schlaganfall, eine Gehirnblutung, ein Schädel-Hirn-Trauma oder Morbus Parkinson. Es ist oft schwer, sich mit den Folgen einer Erkrankung auseinanderzusetzen oder sich damit abzufinden.

In unserer neuropsychologischen Praxis im ZAR Frankfurt sind wir für Sie da. Wir behandeln neuropsychologisch relevante Symptome wie Probleme mit Alt- oder Neugedächtnis, räumlicher Vorstellung, logischem Denken, Planungsfähigkeit, Konzentration oder Gesichtsfeldeinschränkungen. Selbstverständlich umfasst die Behandlung auch eine psychologische Betreuung in Form von Gesprächen. Bei Bedarf und nach Möglichkeit binden wir auch Ihre Angehörigen eng mit in Ihre Behandlung ein.

Symptome und Behandlungsmethoden der neuropsychologischen Praxis:

  • Störungen der Lern- und Gedächtnisleistungen:
    z. B. Einüben von Gedächtnisstrategien, „externe Hilfen“ wie Kalender oder Smartphone, Erinnerungshilfen im individuellen Alltag schaffen
  • Störungen des problemlösenden und schlussfolgernden Denkens, der Planungsfähigkeit und der Handlungssteuerung:
    z. B. Ziel-Management-Techniken, Problemlösetraining
  • Störungen der Aufmerksamkeitsleistungen:
    z. B. computerunterstütztes Training, Pausenmanagement
  • Beeinträchtigungen der visuellen Wahrnehmung durch Gesichtsfeldeinschränkungen:
    Training großer Blicksakkaden und Explorationstraining
  • Halbseitige Vernachlässigung (Neglect):
    z. B. computerunterstütztes Training zur Verlagerung der Aufmerksamkeit

Unser Ziel ist Ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit in Alltag und Beruf wieder zu erhöhen und Ihre Lebenszufriedenheit zu steigern.

 

Beantragung einer neuropsychologische Behandlung:

Da eine ambulante neuropsychologische Therapie oder Diagnostik nicht zu den Heilverfahren gehört, kann sie nicht vom Arzt verschrieben werden. Die Patienten müssen eine neuropsychologische Untersuchung und Therapie im so genannten Kostenerstattungsverfahren bei der Krankenkasse beantragen. Hierbei wird kein Eigenanteil fällig. Der Betrag muss jedoch je nach Krankenkasse zunächst vom Patienten bezahlt und dann eingereicht werden. Reine Diagnostik z. B. im Rahmen der Fahrtauglichkeit, wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.


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Praxis für Neuropsychologie

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