Dass der Körper krank ist, wird akzeptiert. Was aber, wenn die Seele Hilfe braucht? Eine psychosomatische Rehabilitationsmaßnahme kann kann ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.
Der Begriff Psychosomatik leitet sich von den beiden griechischen Wörtern Psyche (Seele) und Soma (Körper) ab. Die psychosomatische Behandlung berücksichtigt seelische, soziale und körperliche Aspekte einer Erkrankung. In der Psychosomatischen Rehabilitation werden Patienten, bei denen psychische Faktoren eine Rolle spielen, über die Dauer von durchschnittlich vier bis sechs Wochen behandelt. Darunter fallen Patienten mit Erkrankungen, bei denen seelische Symptome direkt im Vordergrund stehen, z. B. Ängste, Depressionen oder Burn-out, aber auch Erkrankungen, bei denen psychische Symptome als Ursache oder Folge körperlicher Beschwerden eine wichtige Rolle spielen. Die Psychosomatische Reha zielt auf die körperliche Gesundung und psychische Stabilisierung, um Folgestörungen oder Rückfälle zu lindern oder dauerhaft auszuschließen.
Kostenträger für eine psychosomatische Rehabilitation ist zumeist die Deutsche Rentenversicherung. Sie sieht ihre Aufgabe darin, die Gesundheit und damit verbunden die Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern langfristig zu sichern oder wiederherzustellen. Das Antragsverfahren weicht nicht von dem einer orthopädischen oder anderen Rehamaßnahme ab. Die Antragsformulare für eine Rehabilitationsmaßnahme (Anträge G100, G110 und G120) werden zusammen mit einem Ärztlichen Befundbericht des niedergelassenen Arztes (Haus- oder Facharzt), aus dem die Notwendigkeit für eine Psychosomatische Rehabilitation hervorgeht, beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht und geprüft. Nach Prüfung durch den Rentenversicherungsträger erhält der Versicherte den Bescheid und – sofern keine Wunschklinik angegeben wurde – die Mitteilung, in welcher Einrichtung eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden kann sowie weiterführende Informationen zur Reha.
Eine psychosomatische Rehabilitation kann sowohl vollstationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden. Während Teilnehmer einer vollstationären Reha deutschlandweit in einer Klinik untergebracht werden können, wird eine ganztägig ambulante Rehamaßnahme wohnortnah durchgeführt, so dass eine tägliche Anreise möglich ist. Während eine vollstationäre Reha die Möglichkeit zum Ausstieg und einer vollständigen Abgrenzung bietet, ist der Vorteil einer wohnortnahen Rehabilitation der Verbleib im heimischen Umfeld und die Chance, in der Reha erlernte neue Muster unmittelbar in den Alltag zu übertragen. Auftretende Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung können umgehend thematisiert werden.